Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08   

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https://dejure.org/2009,4117
OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08 (https://dejure.org/2009,4117)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.08.2009 - 3 U 46/08 (https://dejure.org/2009,4117)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. August 2009 - 3 U 46/08 (https://dejure.org/2009,4117)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Testamentsvollstreckervergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergütung des Testamentsvollstreckers

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 59 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 2221
    Testamentsvollstreckervergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 762
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 19.03.2007 - 2 U 126/06

    Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung eines Testamentsvollstreckers anhand

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Steht die Höhe der Vergütung nicht aufgrund der Anordnung des Erblassers oder aufgrund einer Vereinbarung fest, kann sie nicht vom Testamentsvollstrecker selbst bindend bestimmt werden; vielmehr ist sie durch das Prozessgericht festzusetzen (OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 335; MK/Zimmermann, 4. Aufl., 2004, § 2221, Rn. 7).

    Die veröffentlichte Judikatur zur Testamentsvollstreckervergütung ist nicht sehr umfangreich (aus den letzten Jahren vor allem BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22; OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 335; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788).

    Auch das OLG Köln hat sie in seinem Beschluss vom 19. März 2007 (2 U 126/06, ZEV 2008, 35) herangezogen (für die Anwendung der Neuen Rheinischen Tabelle plädieren auch: Reimann, DNotZ 2001, 344, 355 f.; Meyer, JurBüro 2008, 129).

    Auch die Bezugnahme auf die Gebührenvorschrift des § 13 Abs. 1 RVG passt nicht (auch das OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 336, lehnt einen Vergleich mit dem RVG ab); bestenfalls könnte die InsVV als Vergleichsmaßstab geeignet sein.

    bb) Ziffer II. 1. b) der Neuen Rheinischen Tabelle sieht einen weiteren Zuschlag in Höhe von 02/10 bis 10/10 vor, wenn der Nachlass auseinander zu setzen ist (Aufstellung eines Teilungsplans und dessen Vollzug) oder Vermächtnisse zu erfüllen sind (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 335, 337).

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Eine Verwirkung ist aber nur in Ausnahmefällen anzunehmen, nämlich bei schwerwiegenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen des Testamentsvollstreckers gegen seine Amtspflichten (Palandt/Edenhofer, 68. Aufl., 2009, § 2221, Rn. 15), etwa wenn sich der Testamentsvollstrecker bewusst über die Interessen der Erben hinwegsetzt oder wenn er mit seiner Tätigkeit eigene Interessen oder die anderer Personen verfolgt (BGH, Urt. v. 13.06.1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164, 165).

    Eine Verwirkung ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Testamentsvollstrecker zwar bestrebt war, sein Amt im Interesse des Nachlasses auszuüben, jedoch infolge irriger Beurteilung der Sachlage seine Befugnisse überschritten hat (MK/Zimmermann, 4. Aufl., 2004, § 2221, Rn. 21) oder wenn er durch eine irrtümliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage fehlerhafte Entschlüsse fasste und Entscheidungen traf (BGH, Urt. v. 05.05.1976 - IV ZR 53/75, DNotZ 1976, 559, 560; BGH, Urt. v. 13.06.1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164; Palandt/Edenhofer, 68. Aufl., 2009, § 2221, Rn. 15).

    Gegen das Vorliegen der für eine Verwirkung erforderlichen Amtspflichtverstöße "in besonders schwerer Weise vorsätzlich oder grob fahrlässig" (BGH, Urt. v. 13.06.1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164) spricht hier bereits ersichtlich das relativ zügig erreichte Ende der Abwicklungsvollstreckung in Form des Teilungsplans.

  • OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 9 U 76/99

    Höhe und Verwirkung der Vergütungsansprüche des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Die veröffentlichte Judikatur zur Testamentsvollstreckervergütung ist nicht sehr umfangreich (aus den letzten Jahren vor allem BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22; OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 335; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788).

    In der jüngeren Rechtsprechung sind deshalb die von Mayer aufgeführte Möhringsche Tabelle (so das OLG Karlsruhe aaO) oder die ebenfalls von Mayer herangezogene Tabelle von Tschischgale (so OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788 f. - dort als die in der Praxis am Häufigsten verwendete Tabelle bezeichnet) angewandt worden.

    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788, 789).

  • OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92

    Grundlagen zur Berechnung der Höhe der Testamentsvollstreckervergütung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Die Gewährung dieses Zuschlags setzt voraus, dass auf eine Konstituierung und lange Verwaltung noch eine Auseinandersetzung folgt, die dann selbst anspruchsvoll und mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist (OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993 - 1 U 50/92, FamRZ 1994, 328, 329; Bengel/Reimann/Eckelskemper, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., 2001, S. 598, Rn. 52).

    Das Argument, dass die Vergütung eine Bruttovergütung sei und deshalb die Umsatzsteuer nicht hinzugerechnet werden könne, wird auch noch weiterhin vertreten (OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993 - 1 U 50/92, FamRZ 1994, 328, 329; Soergel/Damrau, 13. Aufl., 2003, § 2221, Rn. 19; Palandt/Edenhofer, 68. Aufl., 2009, § 2221, Rn. 4).

  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 243/03

    Grundsätze für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Sie geben in der Regel nur einen Anhalt für Fälle, in denen der Testamentsvollstrecker die üblichen Aufgaben erfüllt (BGH, Beschl. v. 26.06.1967 - III ZR 95/65, NJW 1967, 2400; BGH, Beschl. v. 28.11.1962 - V ZR 225/69, LM BGB § 2221 Nr. 2 Bl. 2, 5 f.; BGH, Urt. v. 24.11.1971 - IV ZR 228/69, WM 1972, 101, 102; BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22, 23).

    Die veröffentlichte Judikatur zur Testamentsvollstreckervergütung ist nicht sehr umfangreich (aus den letzten Jahren vor allem BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22; OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 335; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788).

  • BGH, 26.06.1967 - III ZR 95/65

    Voraussetzungen für die Führung eines Amtes als Testamentsvollstrecker -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Sie geben in der Regel nur einen Anhalt für Fälle, in denen der Testamentsvollstrecker die üblichen Aufgaben erfüllt (BGH, Beschl. v. 26.06.1967 - III ZR 95/65, NJW 1967, 2400; BGH, Beschl. v. 28.11.1962 - V ZR 225/69, LM BGB § 2221 Nr. 2 Bl. 2, 5 f.; BGH, Urt. v. 24.11.1971 - IV ZR 228/69, WM 1972, 101, 102; BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22, 23).

    Soweit die Vollstreckungstätigkeit auch die Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten umfasst, ist vom Bruttonachlasswert auszugehen; ein Schuldenabzug findet in diesen Fällen nicht statt (BGH, Urt. v. 26.06.1967 - III ZR 95/96, NJW 1967, 2400, 2402; Bengel/Reimann/Eckelskemper, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., 2001, S. 587, Rn. 14; Palandt/Edenhofer, 68. Aufl., 2009, § 2221, Rn. 4; Staudinger/Reimann, Bearb. 2003, § 2221, Rn. 33).

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 53/75

    Verwirkung des Anspruchs des Testamentsvollstreckers auf Vergütung - Anspruch des

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Eine Verwirkung ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Testamentsvollstrecker zwar bestrebt war, sein Amt im Interesse des Nachlasses auszuüben, jedoch infolge irriger Beurteilung der Sachlage seine Befugnisse überschritten hat (MK/Zimmermann, 4. Aufl., 2004, § 2221, Rn. 21) oder wenn er durch eine irrtümliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage fehlerhafte Entschlüsse fasste und Entscheidungen traf (BGH, Urt. v. 05.05.1976 - IV ZR 53/75, DNotZ 1976, 559, 560; BGH, Urt. v. 13.06.1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164; Palandt/Edenhofer, 68. Aufl., 2009, § 2221, Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2009 - 3 U 104/08

    Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers wegen Verschlechterung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Die vom Kläger in der Klageschrift zugrunde gelegte Neue Rheinische Tabelle hat der Senat selbst in zwei Fällen, in denen er kürzlich über die Testamentsvollstreckervergütung zu befinden hatte, sowie in einem am gleichen Tag verhandelten Rechtsstreit angewandt (Urteil vom 7. April 2009 - 3 U 35/08; 3 U 24/08 - beendet durch Vergleich; Urteil vom 28. Juli 2009 - 3 U 104/08).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 228/69

    Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung seiner Tätigkeit -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Sie geben in der Regel nur einen Anhalt für Fälle, in denen der Testamentsvollstrecker die üblichen Aufgaben erfüllt (BGH, Beschl. v. 26.06.1967 - III ZR 95/65, NJW 1967, 2400; BGH, Beschl. v. 28.11.1962 - V ZR 225/69, LM BGB § 2221 Nr. 2 Bl. 2, 5 f.; BGH, Urt. v. 24.11.1971 - IV ZR 228/69, WM 1972, 101, 102; BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22, 23).
  • OLG Hamm, 22.09.2008 - 3 U 35/08

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld für die Erben eines Verstorbenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
    Die vom Kläger in der Klageschrift zugrunde gelegte Neue Rheinische Tabelle hat der Senat selbst in zwei Fällen, in denen er kürzlich über die Testamentsvollstreckervergütung zu befinden hatte, sowie in einem am gleichen Tag verhandelten Rechtsstreit angewandt (Urteil vom 7. April 2009 - 3 U 35/08; 3 U 24/08 - beendet durch Vergleich; Urteil vom 28. Juli 2009 - 3 U 104/08).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 9 U 203/00
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22

    Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei vorzeitiger Beendigung des

    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884 = ZEV 2014, 116 Ls.; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; OLG Frankfurt, MDR 2000, 788), anders aber ggf. vollständige Untätigkeit über einen längeren Zeitraum (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884).

    Mit der Regelung in Ziff. V. des notariellen Testaments vom 6. September 2010, die - weil sich der Vergütungsanspruch in erster Linie nach dem Willen des Erblassers bestimmt - auch hinsichtlich der Anspruchshöhe dem gesetzlichen Kriterium der "Angemessenheit" gegenüber Vorrang genießt (OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; Staudinger/Dutta (2021) BGB § 2221, Rn. 23), wurde dem Kläger eine Vergütung versprochen, die sich "nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers in ihrer jeweils gültigen Fassung berechnet".

    Abzustellen ist hierbei also - mit anderen Worten - auf einen besonderen Arbeitsaufwand bei der Konstituierung des Nachlasses (OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762).

    Vorliegend hat die Erblasserin jedoch in ihrem Testament auf die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins Bezug genommen, deren Ziff. IV ausdrücklich darauf hinweist, dass die Umsatzsteuer in den vorgenannten Beträgen nicht enthalten ist; daraus ist zu folgern, dass Umsatzsteuer zusätzlich zu erheben ist (OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; Staudinger/Dutta (2021) BGB § 2221, Rn. 63).

  • OLG München, 21.06.2021 - 33 U 1651/21

    Vergütung des Testamentsvollstreckers nach "rheinischer Tabelle"

    Vielmehr wird die Bezeichnung "Rheinische Tabelle" in Rechtsprechung und Literatur weiterhin für die Zahlentabelle des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahr 1925 verwendet, wohingegen bei Benennung der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins der Begriff "Rheinische Tabelle" - soweit ersichtlich - stets mit einem Zusatz wie Neue Rheinische Tabelle oder Fortentwicklung der Rheinischen Tabelle bezeichnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 243/03, juris Rn. 7, 9; OLG Köln, Beschluss vom 19. März 2007 - 2 U 126/06 -, juris Rn. 10; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. August 2009 - 3 U 46/08, juris Rn. 55 ff; Krätzschel in: Firsching/Graf, aaO, § 19 Rn. 40 ff; Lorz in: Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 5. Auflage, § 19 Rn. 189 ff; Eckelskemper/Schmitz in: Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage, § 10 Rn. 37 ff; MüKoBGB/Zimmermann, aaO, § 2221 Rn. 9 ff; BeckOGK/Tolksdorf, aaO, § 2221 Rn. 21 ff).
  • LG Hamburg, 02.02.2018 - 318 O 155/17

    Vergütung des Testamentsvollstreckers und Umsatzsteuer

    Soweit vertreten wird, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Testamentsvollstrecker die anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zur Vergütung abrechnen könne (OLG Schleswig, Urteil vom 25.08.2009, 3 U 46/08, Rn. 76, zitiert nach juris; LG Köln, Urteil vom 26.09.2006, 18 O 140/05, Rn. 88, zitiert nach juris), betrifft dies den Fall, dass die angemessene Vergütung gemäß § 2221 BGB geschuldet ist.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7964
OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08 (https://dejure.org/2009,7964)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.05.2009 - 3 U 46/08 (https://dejure.org/2009,7964)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 3 U 46/08 (https://dejure.org/2009,7964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorhandenseins eines Vergleichsberufs in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Nach der Aufnahme einer anderen Tätigkeit liegt die Beweislast für die fehlende Vergleichbarkeit beim VN

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 2
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorhandenseins eines Vergleichsberufs in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Konkrete Verweisbarkeit eines als Rohrschlosser tätigen Industriemeisters auf die Tätigkeit als Konstrukteur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1605
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
    Ein Vergleichsberuf ist gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt (BGH, VersR 1986, 1113 und NJW-RR 1997, 529, 531; Voit/Neuhaus, aaO.).

    Die neue Tätigkeit darf deshalb weder hinsichtlich der Vergütung noch in ihrer Wertschätzung spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinken, also nicht mit einem sozialen Abstieg verbunden sein (BGH, VersR 1986, 1113 und NJW-RR 1997, 529, 531; Voit/Neuhaus, aaO., Rn. 11).

  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
    Hierin ist - wie das Landgericht zu Recht ausführt - jedenfalls keine Tätigkeit zu sehen, die allgemein ein niedrigeres Ansehen genießt, als die von ihm ursprünglich ausgeübte Tätigkeit als Rohrschlossers (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, NJW-RR 1998, 239 ).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.1996 - 5 U 374/95
    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Qualifikation für den Vergleichsberuf nicht geringer ist als jene für den früheren Beruf, und dass bestimmte, prägende Merkmale des bisherigen Berufs zwar weggefallen, aber durch andere, auf gleicher Stufe stehende Merkmale ersetzt worden sind (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1997, 791, 792).
  • OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 196/90

    Verweisbarkeit eines selbständigen Bäckermeisters

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
    Es liegt aber in der Natur der Sache, dass die Verweisungsberufe nicht in jeder Hinsicht mit den ursprünglich ausgeübten Berufen identisch sein können, denn sonst würde die Verweisung leer laufen (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1362, 1363).
  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
    Vielmehr obliegt es ihm darzulegen und ggf. zu beweisen, warum die Tätigkeit den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichbarkeit nicht genügt (BGH, NJW-RR 2000, 691, 692; Voit/Neuhaus, aaO.).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
    Übt er bereits eine andere Tätigkeit aus, muss er darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH, NJW-RR 1999, 1471 f.; Voit/Neuhaus, aaO., Rn 47 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08
    Ein Vergleichsberuf ist also erst mit einer Tätigkeit gefunden, die ihn in seinen vorhandenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten, die bestimmend für seinen konkreten Beruf und auch die erzielte Entlohnung sind, nicht in einer nicht ins Gewicht fallenden Weise unter- oder überfordert (BGH, NJW-RR 1994, 150, 151).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 3 U 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,117343
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 3 U 46/08 (https://dejure.org/2010,117343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2010 - L 3 U 46/08 (https://dejure.org/2010,117343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - L 3 U 46/08 (https://dejure.org/2010,117343)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 3 U 46/08
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der (wesentlichen) Ursachenzusammenhänge zwischen den einzelnen Merkmalen eine (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (stRspr, vgl ua BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris).
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